ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Als Heilpraktikerin für Psychotherapie arbeite ich ganzheitlich und wende Verfahren an, die zum Teil von der Schulmedizin und Krankenkassen nicht anerkannt werden. Damit trotzdem zwischen Ihnen als Klient/Klient und mir als Heilpraktikerin für Psychotherapie ein klares Rechtsverhältnis besteht, liegen allen Behandlungen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.
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§ 1. Anwendungsbereich der AGB
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Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, Jutta Eckart – nachfolgend Heilpraktikerin genannt - und dem/der Klient/in oder Kunde/in – nachfolgend Klient genannt - als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
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Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot die Heilpraktikerin, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Heilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.
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Die Heilpraktikerin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Heilpraktikerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch die Heilpraktikerin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
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§ 2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
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Die Heilpraktikerin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Klienten anwendet. Dabei werden in der Regel Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
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§ 3. Mitwirkung des Klienten
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Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Die Heilpraktikerin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
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§ 4 Terminvereinbarungen
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Die Praxis für Psychotherapie Jutta Eckart ist eine Bestellpraxis und Terminvereinbarungen werden in der Regel telefonisch oder per E-Mail vereinbart.
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Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, so kann dieser Termin vom Klienten abgesagt werden.
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Eine Terminabsage bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ist kostenfrei. Sollte die Terminabsage später erfolgen, so wird das Honorar in voller Höhe berechnet.
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Trifft ein Klient verspätet zu dem vereinbarten Termin ein, so verkürzt sich der Termin zeitlich um die Zeit des verspäteten Eintreffens. Das Honorar ist dabei nicht reduzierbar und wird in voller Höhe berechnet.
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Erscheint ein Klient nicht zu einem vereinbarten Termin und hat diesen auch nicht rechtzeitig abgesagt, so wird das Honorar in voller Höhe berechnet.
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§ 5. Honorierung der Heilpraktikerin
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Die Heilpraktikerin hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches individuell vereinbart wird.
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Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Klienten in bar an die Heilpraktikerin gegen Quittung zu bezahlen oder je nach Vereinbarung am Monatsende nach Erhalt einer Rechnung zu überweisen.
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Vermittelt die Heilpraktikerin Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen analog M III-IV, N der GOÄ) ist die Heilpraktikerin berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Klienten in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz 2. abzurechnen.
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§ 6 Honorarerstattung durch Dritte
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Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 5 hiervon nicht berührt.
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§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung
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Die Heilpraktikerin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.
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Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise bei einer Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten könnte.
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Die Heilpraktikerin führt Aufzeichnungen ihrer Leistungen und weitere Dokumentationen in einer Handakte. Dem Klienten/Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte mit bestimmten Einschränkungen zu; er kann diese Handakte aber nicht heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.
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Sofern der Klient Einsicht in die Handakte verlangt, erstellt die Heilpraktikerin kosten- und honorarpflichtig Kopien aus der Handakte.
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Handakten werden von die Heilpraktikerin 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Klienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.
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§ 8 Rechnungsstellung
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Je nach Absprache erhält der Klient bei Barzahlung eine Quittung bzw. am Monatsende eine Rechnung.
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Die Rechnung enthält Namen und Anschrift der Heilpraktikerin, den Namen und die Anschrift des Klienten, das Rechnungsdatum und die abzurechnenden Positionen inkl. angefallener Honorare von Dritt- und Nebenleistungen. Umsätze aus Leistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.
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Auf Wunsch des Klienten/Klienten kann eine Rechnung mit Therapie bzw. Diagnosespezifikation ausgestellt werden. Jede Änderung einer bereits ausgestellten Rechnung ist kosten- und honorarpflichtig.
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§ 9 Meinungsverschiedenheiten
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Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
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§ 10 Salvatorische Klausel
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Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
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Köln, den 20.11.2024