Honorar
Mein Honorar...
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie arbeite ich in privater Praxis. Mein Honorar wird durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Ausnahmen zu dieser Regel findest du am Ende der Seite. Wenn du eine private Zusatzversicherung abgeschlossen habst oder privat versichert bist, empfehle ich dir, dich vor der Behandlung bezüglich der Kostenübernahme bei deiner Krankenkasse zu informieren. Als Selbstzahler erhältst du eine steuerlich absetzbare Rechnung, die du als Sonderausgaben (außergewöhnliche Belastungen) in deiner Lohnsteuererklärung geltend machen kannst.
Erstgespräch 30,- € / max. 45 Min.
Nach deiner ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir ein persönliches Erstgespräch, indem du dein Anliegen schilderst und wir einen ersten Eindruck voneinander gewinnen. Im Anschluss an das Gespräch entscheidest du, ob du dich mir weiterhin anvertrauen möchtest. Das Erstgespräch dauert ca. 45 Minuten und und verpflichtet dich in keiner Weise zu einer weiteren Zusammenarbeit. Ich behalte mir ebenfalls vor, meinerseits eine Beratung abzulehnen, wenn ich den Eindruck habe, dass die Zusammenarbeit nicht zielführend ist. Das Honorar für das Erstgespräch ist am Ende des Gespräches in bar zu entrichten.
Honorar Einzelsitzung 120,- € / 60 Min.
30,- € / je weitere angebrochene Viertelstunde
Eine Sitzung dauert erfahrungsgemäß in der Regel ca. 90 Minuten. Nach Absprache ist unter bestimmten Umständen auch eine Begleitung in Form von Video-Telefonie möglich. Der Gesamtumfang der Beratung hängt ab von den Themen, die du mitbringst, und kann variieren zwischen wenigen Gesprächseinheiten und einer längerfristigen Begleitung.
Honorar Gruppentherapie 90,- € / 90-120 Minuten (pro Abend/Person)
Für Gruppentherapie gibt es derzeit leider kein Angebot.
Das Honorar kann auf Wunsch in bar oder per Rechnung / Überweisung beglichen werden.
Achtung: Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt!
(Eine Ausnahme besteht nur, wenn du kurzfristig erkrankst und eine ärztliche Bescheinigung vorlegst.)
Soziales Honorar:
In unserem Land ist Geld ein Tabuthema. Vielleicht kennst du auch den Spruch "Über Geld spricht man nicht, man hat es." Und wenn man es nicht hat, spricht man erst recht nicht darüber, weil das im leistungsorientierten Deutschland wie ein Makel oder ein Versagen gewertet wird. Trotzdem gibt es Situationen, in denen man unverschuldet in finanzielle, aber eben auch in seelische Nöte kommen kann und trotz der momentanen finanziellen Engpässe vielleicht dringend psychotherapeutische Hilfe braucht. Für diesen Fall habe ich eine begrenzte Anzahl an Terminen, die ich zu einem ermäßigten Honorar anbiete. Wenn du also momentan aufgrund deiner sozialen Situation nicht in der Lage bist, das volle Honorar aufzubringen, sprich mich bitte im Erstgespräch darauf an. Wir schauen dann gemeinsam, welche Lösung wir finden können.
DeineVorteile:
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Freie Methodenwahl: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bisher nur die Kosten für Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und EMDR (bei Posttraumatischen Belastungsstörungen). In meiner Praxis stehen dir alternative Therapieangebote zur Verfügung, die nach Bedarf auch kombiniert werden können.
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Keine langen Wartezeiten
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Keine Diagnosen und Vermerke bei der Krankenkasse
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Keine langwierigen Therapieanträge oder Gutachten für die Krankenkasse
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Keine Schwierigkeiten bei Krankenkassenwechsel bzw. Abschluss von Zusatzversicherungen, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen
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Die 2-jährige Sperrfrist, die du als Kassenpatient/in nach beendeter Therapie hast, entfällt.
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Heilpraktiker-Rechnungen für Psychotherapie sind absetzbar und werden als „außergewöhnliche Belastungen” bei der Steuererklärung anerkannt.
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Keine Bindung an eine bestimmte Stundenzahl
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Überbrückung von Wartezeiten bis zur Aufnahme einer Psychotherapie mit Kassenzulassung
Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse:
Die Wartezeiten bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung waren schon vor Corona ziemlich lang. Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Psyche haben den Bedarf an Psychotherapie weiter erhöht und entsprechend die Wartezeiten noch mehr verlängert.
Die Stiftung Warentest schreibt zu dieser Frage:
"Finden Sie zeitnah keinen Therapieplatz in Ihrer Region, steht Ihnen eine private Alternative gesetzlich zu. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit diese die Kosten für einen Therapeuten ohne Kassenzulassung trägt. Halten Sie sich daran. Wird der Antrag auf Kostenerstattung abgelehnt, lohnt ein Widerspruch."
Nähere Informationen findest du unter https://www.test.de/Psychotherapie-Schnellere-Hilfe-fuer-gesetzlich-Krankenversicherte-5250778-0/.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht.