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Honorar

Mein Honorar...

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie arbeite ich in privater Praxis. Mein Honorar wird durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht  übernommen. Ausnahmen zu dieser Regel finden Sie am Ende der Seite. Wenn Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben oder privat versichert sind, empfehle ich Ihnen, sich vor der Behandlung bezüglich der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu informieren. Als Selbstzahler erhalten Sie eine steuerlich absetzbare Rechnung, die Sie als Sonderausgaben (außergewöhnliche Belastungen) in Ihrer Lohnsteuererklärung geltend machen können.

Erstgespräch                                   30,- € / ca. 45 Min.

Nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir ein persönliches Erstgespräch, indem Sie Ihr Anliegen schildern und wir einen ersten Eindruck voneinander gewinnen. Im Anschluss an das Gespräch entscheiden Sie, ob Sie sich mir weiterhin anvertrauen möchten. Das Erstgespräch dauert ca. 45 Minuten und und verpflichtet Sie in keiner Weise zu einer weiteren Zusammenarbeit. Ich behalte mir ebenfalls vor, meinerseits eine Beratung abzulehnen, wenn ich den Eindruck habe, dass die Zusammenarbeit nicht zielführend ist. Das Honorar für das Erstgespräch ist am Ende des Gespräches in bar zu entrichten.

 

Honorar Einzelsitzung                    75,- € / 60 Min.

                                                         15,- € / je weitere angebrochene Viertelstunde

Eine Sitzung dauert erfahrungsgemäß in der Regel ca. 90 Minuten. Nach Absprache ist unter bestimmten Umständen auch eine Begleitung in Form von Hausbesuchen oder als Video-Telefonie möglich. Der Gesamtumfang der Psychotherapie hängt ab von den Themen, die Sie mitbringen, und kann variieren zwischen wenigen Gesprächseinheiten und einer längerfristigen Begleitung.

Honorar Gruppentherapie             25,- € / 90-120 Minuten (pro Abend/Person)

 

Für Gruppentherapie gibt es derzeit leider kein Angebot.

 

Das Honorar kann auf Wunsch in bar oder per Rechnung / Überweisung beglichen werden.

Achtung: Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt! 

                 (Eine Ausnahme besteht nur, wenn Sie kurzfristig erkranken und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.)

 

Soziales Honorar:

In unserem Land ist Geld ein Tabuthema. Vielleicht kennen Sie auch den Spruch "Über Geld spricht man nicht, man hat es."  Und wenn man es nicht hat, spricht man erst recht nicht darüber, weil das im leistungsorientierten Deutschland wie ein Makel oder ein Versagen gewertet wird. Trotzdem gibt es Situationen, in denen man unverschuldet in finanzielle, aber eben auch in seelische Nöte kommen kann und trotz der momentanen finanziellen Engpässe vielleicht dringend psychotherapeutische Hilfe braucht. Für diesen Fall habe ich eine begrenzte Anzahl an Terminen, die ich zu einem ermäßigten Honorar anbiete. Wenn Sie also momentan aufgrund Ihrer sozialen Situation nicht in der Lage sind, das volle Honorar aufzubringen, sprechen Sie mich bitte im Erstgespräch darauf an. Wir schauen dann gemeinsam, welche Lösung wir finden können.

 

 

 

Ihre Vorteile:

  • Freie Methodenwahl: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bisher nur die Kosten für Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und EMDR (bei Posttraumatischen Belastungsstörungen). In meiner Praxis stehen Ihnen alternative Therapieangebote zur Verfügung, die nach Bedarf auch kombiniert werden können.

  • Keine langen Wartezeiten

  • Keine Diagnosen und Vermerke bei der Krankenkasse

  • Keine langwierigen Therapieanträge oder Gutachten für die Krankenkasse

  • Keine Schwierigkeiten bei Krankenkassenwechsel bzw. Abschluss von Zusatzversicherungen, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen

  • Die 2-jährige Sperrfrist, die Sie als Kassenpatient/in nach beendeter Therapie haben, entfällt.

  • Heilpraktiker-Rechnungen für Psychotherapie sind absetzbar und werden als „außergewöhnliche Belastungen” bei der Steuererklärung anerkannt. 

  • Keine Bindung an eine bestimmte Stundenzahl

  • Überbrückung von Wartezeiten bis zur Aufnahme einer Psychotherapie mit Kassenzulassung

  • Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse:

    Die Wartezeiten bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung waren schon vor Corona ziemlich lang. Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Psyche haben den Bedarf an Psychotherapie weiter erhöht und entsprechend die Wartezeiten noch mehr verlängert.

    Die Stiftung Warentest schreibt zu dieser Frage:

    "Finden Sie zeit­nah keinen Therapie­platz in Ihrer Region, steht Ihnen eine private Alternative gesetzlich zu. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit diese die Kosten für einen Therapeuten ohne Kassen­zulassung trägt. Halten Sie sich daran. Wird der Antrag auf Kostenerstattung abge­lehnt, lohnt ein Wider­spruch."

     

    Nähere Informationen finden Sie unter https://www.test.de/Psychotherapie-Schnellere-Hilfe-fuer-gesetzlich-Krankenversicherte-5250778-0/.

    Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht.

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